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Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz Vom 20.06.2008 AllMBl. 2008 S. 446 BayVV Gliederungsnummer 242-A
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Teil I Voraussetzungen für die Gewährung einer besonderen Zuwendung für SED-Haftopfer
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Teil II Verfahrensregelungen
1. Zuständigkeit
2. Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge
3. Prüfung des Einkommens
4. Prüfung von Ausschließungsgründen nach § 16 Abs. 2 StrRehaG bzw. § 2 HHG
5. Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung
6. Zahlung der monatlichen besonderen Zuwendung
7. Zuständigkeitsübergang nach Leistungseinweisung durch Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts
8. Wegfall der Leistung wegen Versterbens
9. Rechtsweg
10. Zentrale Erfassung der Antragstellung nach § 17a StrRehaG
11. Antrags- und Bewilligungsstatistik zur monatlichen besonderen Zuwendung
12. Inkrafttreten
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2008
Fassung: 20.06.2008
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12.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor