Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2008
Fassung: 20.06.2008
11.
Antrags- und Bewilligungsstatistik zur monatlichen besonderen Zuwendung
Über den Antragseingang, die Bewilligungen und die Ablehnungen ist nach dem Muster in Anlage 15 zu den Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres eine Fortschreibungsstatistik zu führen. Diese ist in Bayern von der Regierung von Mittelfranken zentral zu erstellen (aufgegliedert nach den einzelnen Regierungen) und dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen spätestens bis zum 10. des folgenden Monats per E-Mail (Abt_5@stmas.bayern.de) zur Weiterleitung an das BMJ zu übermitteln.