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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) Vom 10. Mai 1990 (GVBl. S. 122, 231) BayRS 1103-1-I (Art. 1–57)
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Erster Teil Einrichtung und Zuständigkeit (Art. 1–2)
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Zweiter Teil Zusammensetzung und Organisation (Art. 3–13)
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Dritter Teil Verfahren (Art. 14–55)
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Kapitel I Allgemeine Verfahrensvorschriften (Art. 14–30)
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Kapitel II Besondere Verfahrensvorschriften (Art. 31–55)
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1. Abschnitt Anklagen gegen ein Mitglied der Staatsregierung oder des Landtags (Art. 2 Nr. 1) (Art. 31–45)
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1. Unterabschnitt Anklagen gegen ein Mitglied der Staatsregierung (Art. 31–43)
Art. 31 Erhebung der Anklage
Art. 32 Rücktritt und Entlassung des Anzuklagenden; Auflösung des Landtags
Art. 33 Zurücknahme der Anklage
Art. 34 Mehrere Angeklagte
Art. 35 Aussetzung des Verfahrens
Art. 36 Zustellung der Anklageschrift
Art. 37 Voruntersuchung
Art. 38 Mündliche Verhandlung
Art. 39 Gang der mündlichen Verhandlung
Art. 40 Urteil
Art. 41 Verkündung des Urteils; Zustellung
Art. 42 Sonstige Verfahrensvorschriften
Art. 43 Wiederaufnahme des Verfahrens
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2. Unterabschnitt Anklagen gegen Abgeordnete (Art. 44)
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3. Unterabschnitt (aufgehoben) (Art. 45)
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2. Abschnitt Entscheidungen über den Ausschluß von Wählergruppen von Wahlen und Abstimmungen (Art. 2 Nr. 2) (Art. 46–47)
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3. Abschnitt Entscheidungen über die Gültigkeit der Wahl der Mitglieder des Landtags und den Verlust der Mitgliedschaft beim Landtag (Art. 2 Nr. 3) (Art. 48)
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4. Abschnitt Verfassungsstreitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen; Meinungsverschiedenheiten über Verfassungsänderung (Art. 2 Nrn. 4 und 8) (Art. 49)
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5. Abschnitt Richtervorlagen (Art. 2 Nr. 5) (Art. 50)
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6. Abschnitt Verfassungsbeschwerden (Art. 2 Nr. 6) (Art. 51–54)
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7. Abschnitt Popularklagen (Art. 2 Nr. 7) (Art. 55)
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Vierter Teil Änderungs-, Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 56–57)
[Schlussformel]
Inhalt
VfGHG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 10.05.1990
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1. Unterabschnitt Anklagen gegen ein Mitglied der Staatsregierung
Art. 31 Erhebung der Anklage
Art. 32 Rücktritt und Entlassung des Anzuklagenden; Auflösung des Landtags
Art. 33 Zurücknahme der Anklage
Art. 34 Mehrere Angeklagte
Art. 35 Aussetzung des Verfahrens
Art. 36 Zustellung der Anklageschrift
Art. 37 Voruntersuchung
Art. 38 Mündliche Verhandlung
Art. 39 Gang der mündlichen Verhandlung
Art. 40 Urteil
Art. 41 Verkündung des Urteils; Zustellung
Art. 42 Sonstige Verfahrensvorschriften
Art. 43 Wiederaufnahme des Verfahrens