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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung über den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung (VermGeoLEV/4. QE) Vom 8. Oktober 2012 (GVBl. S. 514) BayRS 2038-3-1-4-F (§§ 1–24)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Einstellung (§§ 2–3)
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Teil 3 Ausbildung (§§ 4–9)
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Teil 4 Prüfung (§§ 10–23)
§ 10 Prüfung
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Praktische Prüfung
§ 13 Prüfungskommissionen für die praktische Prüfung
§ 14 Bewertung der praktischen Prüfung
§ 15 Schriftliche Prüfung
§ 16 Bewertung der Prüfungsarbeiten; Noten und Punktzahlen
§ 17 Mündliche Prüfung
§ 18 Prüfungskommissionen für die mündliche Prüfung
§ 19 Ermittlung der Prüfungsgesamtpunktzahl
§ 20 Festsetzung der Platzziffer
§ 21 Prüfungszeugnis
§ 22 Wiederholung der Prüfung
§ 23 Rechtswirkung der Prüfung
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Teil 5 Schlussvorschriften (§ 24)
[Schlussformel]
Inhalt
VermGeoLEV/4. QE
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 08.10.2012
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§ 10
Prüfung
Die Große Staatsprüfung für die fachlichen Schwerpunkte Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt.