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Inhaltsverzeichnis
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806-G Fortbildungsprüfungsregelungen und Prüfungsordnung nach § 54 Berufsbildungsgesetz für Fortbildungsprüfungen zum AOK-Betriebswirt bzw. zur AOK-Betriebswirtin der AOK Bayern (FPO AOK-Betriebswirt Bayern) Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 22. Mai 2020, Az. A-MA-0612-14-V2-D18772/2020 (BayMBl. Nr. 327) (§§ 1–28)
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Erster Teil Prüfungsanforderungen (§§ 1–2)
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Zweiter Teil Ausschüsse im Prüfungswesen (§§ 3–9)
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Dritter Teil Vorbereitung und Ablauf der Prüfung (§§ 10–18)
§ 10 Prüfungstermine
§ 11 Anmeldung zur Prüfung
§ 12 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen, Entscheidung
§ 13 Prüfungsaufgaben, Leitung, Aufsicht
§ 14 Nichtöffentlichkeit
§ 15 Ausweispflicht und Belehrung
§ 16 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 17 Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 18 Nachteilsausgleich
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Vierter Teil Feststellung des Prüfungsergebnisses (§§ 19–23)
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Fünfter Teil Wiederholung der Prüfung, Prüfungsunterlagen (§§ 24–26)
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Sechster Teil Schlussbestimmungen (§§ 27–28)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.2020
Fassung: 22.05.2020
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Dritter Teil
Vorbereitung und Ablauf der Prüfung
§ 10 Prüfungstermine
§ 11 Anmeldung zur Prüfung
§ 12 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen, Entscheidung
§ 13 Prüfungsaufgaben, Leitung, Aufsicht
§ 14 Nichtöffentlichkeit
§ 15 Ausweispflicht und Belehrung
§ 16 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 17 Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 18 Nachteilsausgleich