Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 12.01.2023
1.
Zweck der Zuwendung
1Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Investitionen
für die Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten in Siedlungsräumen und der städteökologischen und -klimatischen Verhältnisse zur Unterstützung einer integrierten, nachhaltigen Stadt- und Stad-Umland-Entwicklung sowie zum Erhalt beziehungsweise zur Verbesserung der Biodiversität und
für die Beseitigung von städtebaulichen, ökologischen oder auch soziologischen Fehlentwicklungen und Defiziten bei Grünstrukturen.
2Ziel ist es, für die Bevölkerung dauerhafte und vorbildliche Grün- und Erholungsanlagen in Verbindung mit einer Gartenschau zu schaffen oder bestehende Anlagen weiterzuentwickeln und zu verbessern. 3Gartenschauen stellen ein wichtiges Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung und ein Korrektiv bei städtebaulichen Fehlentwicklungen dar. 4Sie tragen dazu bei, in bayerischen Städten eine nachhaltige, umwelt- und naturfreundliche Stadtentwicklung zu unterstützen, indem für die Bevölkerung attraktive Landschaftsräume und Freiflächen als bleibende Werte geschaffen werden.