Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 12.01.2023
2.
Gegenstand der Förderung von Grün- und Erholungsanlagen

2.1 Bewerbung, Veranstaltungsdauer

1Gefördert werden vorbildliche, dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen ausschließlich aus Anlass der Durchführung einer Gartenschau, die nach einer Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH, Bavariaring 14, 80336 München, https://www.lgs.de/, vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Zielsetzungen und Kriterien den Zuschlag erhalten hat. 2In der Regel wird jährlich nur eine Gartenschau durchgeführt, es sei denn, eine in einem bestimmten Jahr vorgesehene Gartenschau wird aus besonderem Anlass in ein Folgejahr verschoben. 3Die Veranstaltungsdauer der Gartenschau wird von der jeweiligen Gartenschaukommune selbst bestimmt und beträgt zwölf bis 24 Wochen.

2.2 Zuschlagserteilung

1Im Rahmen des jeweiligen Bewerbungsverfahrens ist der Zuschlag derjenigen Kommune zu erteilen, die mit ihrem Gartenschaukonzept die nachfolgenden Zielsetzungen und Kriterien am besten erfüllt. 2Den Zuschlag erteilt das StMUV im Benehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

2.3 Zielsetzungen

1In bayerischen Städten und Gemeinden wird eine nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt, indem dauerhaft wertvolle Landschaftsräume und Freiflächen geschaffen oder bestehende optimiert und weiterentwickelt werden. 2Dabei sollen Abstimmungen zwischen sozialen und ökologischen Erfordernissen erfolgen, Naherholungsangebote geschaffen, wertvolle Grünbestände und Landschaftselemente entwickelt und gesichert sowie die Versiegelung von Flächen minimiert, Brachflächen saniert und die Biodiversität gestärkt werden. 3Es wird angestrebt, bei Gartenschauen die Verwendung von Torf zu vermeiden.
Eine nachhaltige Verbesserung des Stadtklimas, unter anderem durch klimarelevante Freiflächen, und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden angestrebt.
Die Bevölkerung soll durch beispielhafte Gestaltung und Pflege von Grünflächen, Gärten und benachbarten Ortsteilen, durch qualitätsvolle pflanzenbauliche Ausstellungen, Lehrschauen und sonstige Veranstaltungen über Fragen der natürlichen Lebensgrundlagen, des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Gartenbaus und der nachhaltigen Orts- beziehungsweise Stadtentwicklung informiert werden.
Die Region, die örtliche Wirtschaft, insbesondere der Tourismus sowie das gesamte lokale Handeln sollen gestärkt werden und neue Impulse erhalten zur Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit, des Zusammenhalts und der Identifikation der Bürger, der Institutionen und der Unternehmen vor Ort.

2.4 Kriterien für die Ausrichtung einer Gartenschau

Die Zielsetzungen müssen in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebettet sein.
Die Finanzierung der dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen, der Durchführung der Gartenschau und der Folgekosten muss gesichert sein und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden.
Bei der Zuschlagsentscheidung sind die Eigentumsverhältnisse der Grün- und Erholungsflächen, die Nachnutzung und strukturpolitische Effekte zu berücksichtigen.
1Intensive Anstrengungen der interessierten Kommune hinsichtlich einer frühzeitigen Beteiligung und Information der Bürgerinnen und Bürger, der regionalen Organisationen aus Wirtschaft, Landwirtschaft sowie aus dem Umwelt- und Sozialbereich während der Planungs- und Bewerbungsphase für eine Gartenschau sind erforderlich. 2Die Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige, transparente und strukturierte Information und Einbindung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Bewerbung darzustellen.
Im Übrigen gelten die mit Zustimmung des StMUV und des StMELF von der Bayerischen Landesgartenschau GmbH zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren herausgegebenen weiteren Hinweise („Leitfaden“) in ihrer jeweils geltenden Fassung.