Inhalt

Text gilt ab: 04.11.2022

4. Anforderungen an das grüne Netzwerk

4.1 

1Naturwaldflächen werden nur im Staatswald eingerichtet. 2Neben Flächen der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF) können dies auch Flächen des sonstigen Staatswalds des Freistaats Bayern oder des Bundes sein.

4.2 

1Als Naturwälder kommen naturnahe Wälder mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität in Betracht. 2Insbesondere sollen am grünen Netzwerk beteiligt werden:
Möglichst reife Wälder mit weitgehend naturnaher Baumartenzusammensetzung in für Bayern typischen Waldgesellschaften, einschließlich der prägenden Bergwälder aller Höhenzonen.
Möglichst Wälder mit langer Habitattradition, besonderer Vernetzungsfunktion oder sonstiger naturschutzfachlicher Ausnahmestellung.

4.3 

Waldflächen ab einer Mindestgröße von 3 000 m2 können zur Schaffung des grünen Netzwerks beitragen und können deshalb als Naturwaldflächen ausgewiesen werden.

4.4 

Als Naturwaldflächen sind nicht geeignet:
Flächen, die der dauerhaften Pflege bedürfen (z. B. stark kulturgeprägte Wälder und Schutzwald-Sanierungsflächen, auf denen Pflanz- und Verbauungsmaßnahmen erforderlich sind).