Inhalt

Text gilt ab: 04.11.2022

11. Forschung und Öffentlichkeitsarbeit

11.1 

Die LWF führt eine Datenbank über die in Naturwäldern erhobenen waldökologischen und waldkundlichen Daten und sammelt alle Unterlagen inklusive der Monitoring- und Forschungsergebnisse, soweit nicht andere Staatsverwaltungen diese Aufgabe aufgrund anderer Rechtsgrundlagen oder weiterer Vereinbarung erfüllen.

11.2 

In Naturwäldern findet regelmäßig und dauerhaft ein Monitoring zur Beobachtung der Entwicklung naturnaher Wälder im Klimawandel ohne den Einfluss forstlicher Maßnahmen statt.

11.3 

1Die gewonnenen Ergebnisse sollen nutzbar gemacht und veröffentlicht werden. 2Ein Austausch zwischen der LWF, Forschungseinrichtungen anderer Staatsverwaltungen und den Waldbesitzenden über den aktuellen Stand der Forschungs- und Monitoringarbeiten sowie den Forschungsbedarf ist anzustreben. 3Veröffentlichungen sollen den betroffenen Waldbesitzenden zur Verfügung gestellt werden.

11.4 

Naturwälder sollen gezielt und regelmäßig für Maßnahmen zur Information der Bürgerinnen und Bürger, für die Erlebbarkeit der Flächen, für Zwecke der Waldpädagogik und die forstliche Aus- und Fortbildung genutzt werden.