Inhalt

Text gilt ab: 04.11.2022

6. Naturwald-Entwicklungskonzepte

6.1 

Für die Naturwälder können Pläne (Naturwald-Entwicklungskonzepte) zur Unterstützung der unter Nr. 3 genannten Ziele erstellt werden.

6.2 

1Die Pläne werden federführend von den Behörden der Bayerischen Forstverwaltung unter enger Einbindung der Waldbesitzenden erstellt. 2Die betroffenen Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und berührten Verbände sind dabei möglichst zu beteiligen.

6.3 

Pläne, die auf anderer Rechtsgrundlage erstellt wurden und den Zielen der Nr. 3 dienen, können Pläne im Sinne der Nr. 6 ggf. ersetzen oder ergänzen.