Inhalt

Text gilt ab: 04.11.2022

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

1.1 

Nach Art. 12a Abs. 2 des BayWaldG wird bis zum Jahr 2023 im Staatswald ein grünes Netzwerk eingerichtet, das zehn Prozent des Staatswaldes umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht (Naturwaldflächen).

1.2 

1Für Flächen, die bereits durch andere Rechtsgrundlagen geschützt sind, gelten die dort getroffenen Schutzbestimmungen uneingeschränkt fort. 2So sind für die Nationalparke Bayerischer Wald und Berchtesgaden, das Biosphärenreservat Rhön, das Nationale Naturmonument Weltenburger Enge sowie die im Staatswald gelegenen Naturwaldreservate die entsprechenden Regelungen in der jeweils gültigen Fassung weiterhin zu beachten.