Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

9.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
2Sie findet auf alle investiven Maßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen Anwendung, die ab dem 1. August 2023 neu bewilligt werden und für die bis spätestens 31. Juli 2027 ein Zahlungsantrag gestellt wird.