Inhalt
4.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind
4.1
bei Fortbildungen für Imker durch Vereine nach Nr. 3.1
Imkervereine, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände mit Sitz in Bayern,
4.2
bei investiven Maßnahmen nach Nr. 3.2
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Imker: Imker sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, die Bienen halten,
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Erwerbsimker: Erwerbsimker sind Imker, die für 26 und mehr Völker Beiträge an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bezahlen, was mit einem geeigneten Beleg nachzuweisen ist.