Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

4.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind

4.1   bei Fortbildungen für Imker durch Vereine nach Nr. 3.1

der Landesverband Bayerischer Imker,
die Bayerische Imkervereinigung,
der Verband Bayerischer Bienenzüchter,
der Landesverband Buckfastimker Bayern und
die Landesgruppe Bayern des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes,

4.2   bei investiven Maßnahmen nach Nr. 3.2

Imker: Imker sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, die Bienen halten,
Erwerbsimker: Erwerbsimker sind Imker, die für 26 und mehr Völker Beiträge an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bezahlen, was mit einem geeigneten Beleg nachzuweisen ist.