Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

1.   Präambel, Rechtsgrundlagen

1Die in der nachfolgenden Richtlinie beschriebenen Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. 2Gemeinsame Bestimmungen für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL werden in der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) vom 25. Mai 2023 getroffen. 3Zur Umsetzung der Förderung der Bienenhaltung in Bayern werden diese Regelungen im Folgenden konkretisiert und eingeschränkt.
4Grundlagen dieser Richtlinie sind:
a)
Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) einschließlich darin unter Nr. 1 genannter Rechtsgrundlagen,
b)
Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 vom 7. Dezember 2021,
c)
Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 vom 21. Dezember 2021.