Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

8.   Sonstige Zuwendungsbestimmungen

1Bei investiven Maßnahmen nach Nr. 3.2 gilt eine Zweckbindungsfrist. 2Geförderte Geräte und Maschinen müssen sich fünf Jahre lang im Besitz des Antragstellers befinden und dürfen ausschließlich in der eigenen Imkerei genutzt werden.