Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

6.1 Zuwendungs- und Finanzierungsart

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als jährlicher Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

6.2 Höhe der Zuwendung, zuwendungsfähige Ausgaben

1Die jährlichen Versicherungsprämien werden mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. 2Die jährliche Zuwendung je Antragsteller wird auf weniger als 100 000 EUR begrenzt.
3Zuwendungsfähig sind die nachgewiesenen Versicherungsprämienzahlungen für förderfähige Mehrgefahrenversicherungen ohne Umsatzsteuer, Skonti, Rabatten, Beiträgen, Gebühren und sonstigen Steuern.
4Maßgeblich für die Höhe der Versicherungsprämie ist u. a. der Hektarwert der einbezogenen Kulturen. 5Zuwendungsfähig sind Versicherungsprämien, für deren Berechnung die Höchsthektarwerte, welche in der Rahmenvereinbarung mit den Versicherungsunternehmen festgelegt werden, nicht überschritten werden.