Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Mehrfachförderung

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen für den gleichen Fördergegenstand aus anderen staatlichen Förderprogrammen ist nicht zulässig.

7.2 Nebenbestimmungen

1Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) werden abweichend von VV Nr. 5.1 zu Art. 44 BayHO nicht zum Bestandteil des Bescheids gemacht. 2Die Regelungen von Nrn. 1.1, 2, 5.1, 5.2, 5.6, 6.3 und 7 ANBest-P werden im Bewilligungsbescheid explizit neben den anderen maßnahmenspezifischen Nebenbestimmungen aufgenommen. 3Dabei ist aufzunehmen, dass sich die Aufbewahrungspflicht insbesondere auch auf die Vollmacht im Sinne der Nr. 8.4 Satz 2 dieser Richtlinie erstreckt. 4Zudem wird entsprechend Nr. 8 ANBest-P im Bescheid auf die Erstattung der Zuwendung sowie die Verzinsung hingewiesen. 5Die Regelungen von Nr. 6.1 ANBest-P sind einzuhalten.