Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3. Gegenstand der Förderung

1Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für in Bayern belegene Flächen, die Folgendes umfassen:
im Ackerbau (ohne Gemüse) die Risiken Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit und Fraßschäden durch Wildgänse und Saatkrähen (kein Wahlrecht),
im Grünland die Risiken Hagel, Trockenheit und Fraßschäden durch Engerlinge des Mai- und Junikäfers (kein Wahlrecht) sowie
im Obst- und Weinbau, bei Baumschulen und Hopfen die Risiken Hagel, Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen (Wahlrecht, wobei mindestens zwei der genannten Gefahren abgesichert werden müssen).
2Die Kulturen, die in der Mehrgefahrenversicherung „Ackerbau“, „Grünland“ und „Obst, Wein, Baumschulen, Hopfen“ förderfähig sind, sind in der Anlage zur Richtlinie festgelegt. 3Die Versicherung kann für einzelne, mehrere oder alle Kulturen des Betriebs abgeschlossen werden.
4Bei Fraßschäden sind nur Versicherungen förderfähig, welche die Kosten im Falle eines nötigen Umbruchs erstatten.