Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

10. Veröffentlichung

Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter der Internetadresse www.agrar-fischerei-zahlungen.de werden die gemäß Art. 98 der VO (EU) 2021/2116 i. V. m. Art. 58 der Delegierten Verordnung 2021/128 erforderlichen Informationen veröffentlicht.