Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2. Zuwendungszweck

1Zweck der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge der bayerischen Landwirte, um eine wachsende Destabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen und erhöhte Einkommensverlustrisiken insbesondere aufgrund einer zunehmenden Häufigkeit und höherer Ausmaße extremer Wetterereignisse sowie weiterer Gefahren, die auf Grund des Klimawandels vermehrt auftreten, zu mindern. 2Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen gegen bestimmte Risiken dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen beim Auftreten bestimmter Schadereignisse und stärkt die eigenverantwortliche Risikovorsorge.