Inhalt
9.
Transparenz
Auf der Beihilfewebsite der EU-Kommission werden folgende Informationen über die gewährte Förderung veröffentlicht:
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Kurzbeschreibung der Beihilfemaßnahme gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 702/2014,
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vollständiger Wortlaut der Beihilferegelung einschließlich ihrer Durchführungsbestimmungen,
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Name der Bewilligungsbehörde,
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Informationen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für jede Einzelbeihilfe die 60 000 Euro je Beihilfeempfänger überschreitet.