Inhalt

BayWOP
Text gilt ab: 13.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

5.   Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1   Art der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses als Festbetrag je Hektar Verwirrungsfläche und Jahr gezahlt.

5.2   Zuwendungsfähige Ausgaben

Die der Förderung zugrunde liegenden zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse wie folgt pauschaliert:

5.2.1  

Im Weinbau liegen die Ausgaben für die zugelassenen Pheromonwirkstoffe inkl. der Ausbringung zwischen 220 und 240 Euro (netto) pro Hektar.

5.2.2  

Im Obstbau liegen die Ausgaben für die zugelassenen Pheromonwirkstoffe inkl. der Ausbringung zwischen 352 und 503 Euro (netto) pro Hektar.

5.3   Umfang und Höhe der Förderung

1Die Zuwendung je Hektar und Jahr Verwirrungsfläche beträgt im Weinbau 110 Euro bzw. im Obstbau 130 Euro für die eingesetzten Pflanzenschutzerzeugnisse. 2Die Zuwendung ist auf 100 % der beihilfefähigen Kosten begrenzt.

5.4   Mehrfachförderung

Neben einer Zuwendung nach dieser Richtlinie dürfen andere staatliche Mittel für diesen Zweck nicht in Anspruch genommen werden.