Inhalt
6.
Beihilferechtliche Grundlage
6.1
Die Förderung ist nach Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für KMU-Betriebe gemäß Anhang 1 dieser Verordnung freigestellt.
6.2
Für Nicht-KMU-Unternehmen wird die Förderung als De-Minimis-Beihilfe im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 gewährt.