Inhalt

BayWOP
Text gilt ab: 13.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

6.   Beihilferechtliche Grundlage

6.1  

Die Förderung ist nach Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für KMU-Betriebe gemäß Anhang 1 dieser Verordnung freigestellt.

6.2  

Für Nicht-KMU-Unternehmen wird die Förderung als De-Minimis-Beihilfe im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 gewährt.