Inhalt
5.
Art und Umfang der Zuwendung
5.1
Art der Zuwendung
1Die Zuwendungen werden als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. 2Die Zuwendung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013, geändert mit Verordnung (EU) 2019/316.
5.2
Umfang der Zuwendung
1Die Zuwendung beträgt einmalig im Jahr der Ansaat der „Durchwachsenen Silphie“ 50 % der Saatgutnettokosten, maximal jedoch 200 € je kg Saatgutnettokosten. 2Pro Hektar ist eine maximale Saatgutmenge von 3 kg förderfähig. 3Die Zuwendung darf den Betrag von 5 000 € pro Antragsteller und Jahr nicht überschreiten.
4Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen der Zuwendungsbetrag von 700 € nicht erreicht wird.
5.3
Zuwendungsfähige Ausgaben
1Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben bei den Maßnahmen nach Nr. 2 zählen nur die Netto-Anschaffungskosten für das zugekaufte Saatgut. 2Preisnachlässe (Rabatte und Skonti) sind jeweils in Abzug zu bringen.
5.4
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
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Umsatzsteuer,
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Eigenleistungen (z. B. selbst erzeugtes Saatgut),
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Kosten der Ansaat (z. B. Feldbestellung und Aussaat),
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Aufwendungen, die nicht durch Zahlungsnachweis belegt werden.