Inhalt

Text gilt ab: 15.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind
Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, die einen Mehrfachantrag für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) stellen. 2Teichflächen zählen dabei als LF.
3Nicht förderfähig sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften wie Landkreise und Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften sowie Einrichtungen des Freistaates Bayern und des Bundes.