Inhalt

Text gilt ab: 15.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9.   Antragstellung

1Die Antragsstellung erfolgt bis zum 30. November 2023 über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.stmelf.bayern.de/foerderung) und ab dem 1. Juli 2024 über das Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft „iBALIS“. 2Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen ist jährlich zwischen dem 1. Juli bis zum 30. November des laufenden Jahres zu stellen. 3Der Antragssteller ist dazu verpflichtet jährlich einen Mehrfachantrag zu stellen.