Inhalt

Text gilt ab: 15.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1  

1Das Saatgut dient ausschließlich der Eigennutzung für den Zuwendungsempfänger. 2Eine Veräußerung ist untersagt. 3Bei „Durchwachsener Silphie“ ist der Anbau einer Deckfrucht im ersten Anbaujahr (z. B. Mais) zulässig. 4Die Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetationsperiode bis spätestens 15. November zu erfolgen.

4.2  

1Eine Zuwendung wird nur für Vorhaben gewährt, die vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sind. 2Als Beginn des Vorhabens gilt die Bestellung des Saatgutes. 3Eine eventuelle Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn ist vom Antragsteller schriftlich oder elektronisch zu beantragen und wird ausschließlich schriftlich oder elektronisch erteilt.