Inhalt

Text gilt ab: 15.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Bewilligungsbehörde

1Bewilligungsbehörde ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
2Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe bietet unter www.tfz.bayern.de umfangreiche Informationen zur „Durchwachsenen Silphie“ an.