Inhalt

Text gilt ab: 15.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1.   Zweck der Förderung

Zweck der Förderung ist es, den Flächenumfang von Blühflächen durch den Anbau von „Durchwachsener Silphie“ zur Verwertung in Biogasanlagen in Bayern zu steigern und damit einen Beitrag der Landwirtschaft insbesondere zum Umwelt- und Klimaschutz, aber auch zum Artenschutz, zur Biodiversität, zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern und zum Schutz vor Erosion zu leisten.