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7523-W
Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 10. Juni 2024, Az. 94-9450/43/6
(BayMBl. Nr. 291)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“ vom 10. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 291)
Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Wasserkraftanlagen nach Maßgabe
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dieser Förderrichtlinie,
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der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
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der Kumulierungsregelung in § 80a des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG in der jeweils gültigen Fassung),
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und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis-Verordnung).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.