Inhalt
10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“ vom 19. August 2021 (BayMBl. Nr. 629) außer Kraft.