Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“
1. Zweck der Zuwendung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
Bereich erweitern
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
6. Mehrfachförderung
Bereich erweitern
7. Verfahren
8. Beihilfekonformität
9. Evaluierung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Dr. Markus Wittmann
Ministerialdirektor