Inhalt
1.
Zweck der Zuwendung
1Die Wasserkraft als eine der wichtigen regenerativen Energiequellen in Bayern soll noch effizienter genutzt werden. 2Die zuverlässige und berechenbare Stromerzeugung mit Wasserkraft trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit bei, verursacht nur sehr geringe Treibhausgasemissionen und leistet einen erheblichen Beitrag zur Stromversorgung und zur regionalen Wertschöpfung in Bayern. 3Erfahrungsberichte zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zeigen, dass vor allem bei kleineren Wasserkraftanlagen wirtschaftliche Anreize erforderlich sind, damit Maßnahmen zur Steigerung des Leistungsvermögens und zum umweltverträglichen Anlagenausbau durchgeführt werden. 4Bayern unterstützt deshalb bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeitslücke den umweltverträglichen Ausbau der Stromerzeugung mit Wasserkraft mit einer Anteilfinanzierung.