Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

6.   Mehrfachförderung

1Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen als dem EEG ist nicht zulässig. 2Eine Zuwendung für eine Wasserkraftanlage kann während der Laufzeit des Förderprogramms nur einmal gewährt werden.