Inhalt
1Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. 2Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird. 3Eine Kombination von Investitionszuschüssen und Zinszuschüssen ist im Rahmen der zulässigen Förderhöchstsätze grundsätzlich möglich.