Inhalt
5.1
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von zweckgebundenen Zuweisungen beziehungsweise Zuschüssen als
- a)
-
Festbetragsfinanzierung (sofern geeignet) oder als
- b)
-
Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag
gewährt.
5.2
Durch die Zuwendungen gemäß Art. 13c Abs. 1 BayFAG und BayGVFG werden die Eigenmittel und die den Gemeinden und Landkreisen gemäß Art. 13a, Art. 13b Abs. 1 Satz 1 und Art. 13b Abs. 2 BayFAG zur Verfügung gestellten Beträge ergänzt.