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Inhaltsverzeichnis
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605-B Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 6. Mai 2024, Az. 43-43271-5-1 und Az. 62-FV 6220-1/64 (BayMBl. Nr. 272 )
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
1. Grundlage und Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Fördervoraussetzungen
5. Art der Zuwendung
6. Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Kosten
7. Höhe der Zuwendung
8. Mehrfachförderung
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Teil 2 Förderverfahren
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZStra
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 06.05.2024
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Teil 1
Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
1. Grundlage und Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Fördervoraussetzungen
5. Art der Zuwendung
6. Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Kosten
7. Höhe der Zuwendung
8. Mehrfachförderung