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Inhaltsverzeichnis
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605-B Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 6. Mai 2024, Az. 43-43271-5-1 und Az. 62-FV 6220-1/64 (BayMBl. Nr. 272 )
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
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Teil 2 Förderverfahren
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Teil 3 Schlussbestimmungen
24. Übergangsbestimmungen
25. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZStra
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 06.05.2024
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Schlussbestimmungen
24. Übergangsbestimmungen
25. Inkrafttreten, Außerkrafttreten