Inhalt
10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
2Die Bekanntmachung über die Immunität der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften vom 27. Dezember 2019 (BayMBl. 2020 Nr. 34) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.