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Text gilt ab: 05.09.2024

1.   Bedeutung der formellen Immunität

Der Grundsatz der prozessualen oder formellen Immunität (Art. 46 Abs. 2 bis 4 des Grundgesetzes, Art. 28 der Verfassung, § 152a der Strafprozessordnung – StPO) bedeutet, dass Mitglieder einer gesetzgebenden Körperschaft nur mit Genehmigung der gesetzgebenden Körperschaft, der sie angehören, wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Verantwortung gezogen oder verhaftet oder aus anderen Gründen in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt werden dürfen.