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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung; Definitionen
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
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7. Verfahren
8. Erstattungspflicht
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 11.03.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 11. März 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.