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2245-WK
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 24. Februar 2026, Az. K.6-K1633.6/16/150
(BayMBl. Nr. 97)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen vom 24. Februar 2026 (BayMBl. Nr. 97)
1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt über den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Artikel 23, 44 und 44a der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Artikel 44 BayHO, Artikel 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P)) Zuwendungen für Sing- und Musikschulen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.