Inhalt

Text gilt ab: 11.03.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

6.   Mehrfachförderung

1Projekte, für die Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind von einer Förderung nach diesen Richtlinien ausgeschlossen (Verbot der Mehrfachförderung). 2Keine Mehrfachförderung stellen Leistungen aus Kooperationsvereinbarungen etwa mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und Sozialeinrichtungen dar.