Inhalt
6.
Mehrfachförderung
1Projekte, für die Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind von einer Förderung nach diesen Richtlinien ausgeschlossen (Verbot der Mehrfachförderung). 2Keine Mehrfachförderung stellen Leistungen aus Kooperationsvereinbarungen etwa mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und Sozialeinrichtungen dar.