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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Ergänzende Bestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor