Inhalt
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2024 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. 3Sie ersetzt die außer Kraft getretene Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik vom 26. November 2020 (BayMBl. Nr. 716).