Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2245-WK

Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 17. Oktober 2024, Az. K.6-K1620.0/2/207

(BayMBl. Nr. 501)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik vom 17. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 501)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt über die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)) Zuwendungen für Aktivitäten im Bereich der Laienmusikdachverbände- und Laienmusikvereine. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.