Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

1.   Zweck der Zuwendung

Die Förderung soll die Laienmusikdachverbände und Laienmusikvereine in die Lage versetzen, ihre musisch-kulturellen Aktivitäten durchzuführen und besonders die musikalische Kinder- und Jugendarbeit sowie die Seniorenarbeit zu verstärken.