Inhalt

FörVerbHBR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

6.   Verbot der Mehrfachförderung

Eine Zuwendung darf nicht bewilligt werden, wenn für Vorhaben nach Nrn. 2.1 und 2.2 eine Förderung der Europäischen Union, des Bundes, des Freistaates Bayern oder eines anderen Landes auf Grund anderer Rechtsvorschriften in Anspruch genommen wird.