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FörVerbHBR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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2244-F

Richtlinie für die Förderung von Verbänden der Heimat- und Brauchpflege
(FörVerbHBR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 26. August 2021, Az. 54-L 1892-16/8

(BayMBl. Nr. 626)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie für die Förderung von Verbänden der Heimat- und Brauchpflege (FörVerbHBR) vom 26. August 2021 (BayMBl. Nr. 626), die durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 632) geändert worden ist

Präambel
1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie in Verbindung mit den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 23 und Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P), Zuwendungen für heimat- und brauchpflegerische Aktivitäten des Bundes der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien sowie des Landesverbandes Bayerischer Bergmanns-, Knappen- und Hüttenmännischer Vereine e. V. 2Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.