Inhalt

FörVerbHBR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

3.   Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien sowie der Landesverband Bayerischer Bergmanns-, Knappen- und Hüttenmännischer Vereine e. V. (Verbände). 2Sie können die bewilligten Zuwendungen, soweit sie nicht für eigenen Verwaltungsaufwand oder für eigene Vorhaben eingesetzt werden, an ihre Untergliederungen (Gaue, Bataillone, Kompanien, Sachgebiete, Vereine, Einrichtungen und Stiftungen in der Trägerschaft des Verbands) nach den Vorgaben der VV Nr. 13 zu Art. 44 BayHO zur Verwendung nach Maßgabe dieser Richtlinie weitergeben.